Bei der Suche nach einem neuen oder zusätzlichen Lieferanten für Kohlenwasserstoffprodukte sollten für die Chemiebranche nicht nur Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität im Vordergrund stehen. Der zukünftige Partner muss auch gesetzeskonform herstellen und liefern, denn nur so sind sichere und pünktliche Produkte zu erwarten. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den wichtigen Verpflichtungen in der Lieferkette für Kohlenwasserstoffprodukte.
Warum Rechtskonformität in der chemischen Industrie so wichtig ist
Häufig kommt das Thema Rechtskonformität zwischen Lieferanten und Herstellern in der chemischen Industrie zu kurz – denn oft stehen Produkte, Spezifikationen oder Lieferversprechen erstmal im Fokus der Gespräche. Dabei sind diese Themen eng an europäische Regularien geknüpft und garantieren beispielsweise sichere Produkte, gleiche Kennzeichnungen oder geregelte Transportmodalitäten. Es lohnt sich daher bei der Lieferantenauswahl Themen wie rechtliche Verpflichtungen bzw. Compliance genau in den Blick zu nehmen und transparent zu kommunizieren.
Wichtig sind auf europäischer Ebene insbesondere die
- REACH-Verordnung
Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender zur Registrierung und sicheren Verwendung der Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen. - GHS-Verordnung
Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ergänzend zur REACH-Verordnung. Die internationalen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Chemikalien gelten somit auch in der EU. Durch das GHS-System wird sichergestellt, dass dieselben Gefahren überall auf der Welt einheitlich gekennzeichnet werden. Dies erleichtert den Handel und erhöht den Gefahrenschutz. - CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung gewährleistet, dass Arbeitnehmer und Verbraucher in der Europäischen Union durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eindeutig über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert werden. - PIC-Verordnung
Sie regelt über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und erlegt Unternehmen, die diese Chemikalien in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, Verpflichtungen auf. - Regelungen zu Güterverkehrslogistik
Hier gibt es eine Reihe von Bestimmungen zu Themen wie Gewichte und Abmessungen, Sicherheit, Vignetten-Regelungen etc.
Europäische Chemie-Verordnungen: https://echa.europa.eu/de/legislation |
Regelungen Verkehr: https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/3222.html |
Regelungen Sicherheit: https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/3216.html |
Aber auch andere Compliance-Risiken etwa in Hinblick auf Korruption, Embargos oder die Verletzung von Menschenrechten sind zu überprüfen.
Menschenrechte in der Lieferkette
Mit den Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) von 2011 ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen in den Fokus gerückt. Die europäische Corporate Social Responsibility (CSR) Richtlinie (2014/95/EU) hat dies ebenfalls in ihren Grundsätzen festgehalten.
Für Unternehmen wird dies besonders relevant, wenn sie in anderen Ländern Standorte haben oder von dort Rohstoffe oder Zwischenprodukte beziehen. Gesellschaft, Kunden, der Kapitalmarkt und die Politik fordern deshalb von Unternehmen, ihre Sorgfaltspflicht wahrzunehmen und ihren Beitrag zur sozialen Gestaltung der Globalisierung zu leisten. Für die global tätigen Unternehmen der chemischen Industrie ist die Achtung von Menschenrechten schon lange ein wichtiges Thema.
Die UN haben die Staaten zu nationalen Aktionsplänen aufgefordert. In Deutschland ist das der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Die Bundesregierung formuliert im Aktionsplan, der im Dezember 2016 verabschiedet wurde, ihre klare Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten.
In Großbritannien ist es der Modern Slavery Act 2015, der auf die Bekämpfung der modernen Sklaverei abzielt. Unternehmen, die im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind und einen weltweiten Umsatz von mindestens 36 Millionen Pfund erzielen, sind verpflichtet, eine Transparenzerklärung zu veröffentlichen, in der sie die Schritte beschreiben, die sie im letzten Geschäftsjahr unternommen haben, um sicherzustellen, dass ihre Geschäfte und Lieferketten frei von moderner Sklaverei und Menschenhandel sind.
In Frankreich gibt es bereits umfangreichere Gesetze dazu. So können französische Unternehmen z.B. auch für unverantwortliche Geschäftspraktiken im Ausland haftbar gemacht werden. Das Gesetz bezieht sich außerdem nicht nur auf die menschenrechtlichen Risiken, die durch Aktivitäten des eigenen Unternehmens entstehen, sondern auch auf die Aktivitäten von Tochtergesellschaften und unabhängigen Zulieferbetrieben, mit denen das Unternehmen enge Geschäftsbeziehungen pflegt.
Code of Conduct: Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards
Viele Unternehmen haben ihren eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) aufgesetzt. Er verpflichtet Geschäftspartner zur Einhaltung geltender Gesetze und zur Anerkennung, Unterstützung und Befolgung von internationalen Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Standards. Die definierten Anforderungen und Grundsätze des unternehmenseigenen Verhaltenskodex sind oftmals ein wesentlicher Bestandteil und Voraussetzung der Zusammenarbeit mit Lieferanten.
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Fazit
Sprechen Sie mit Ihrem zukünftigen Lieferanten für Kohlenwasserstoffprodukte über die Umsetzung von EU-Regelungen und die Selbstverpflichtungen entlang der Lieferkette. Gegenseitige Transparenz ermöglicht es, Vorstellungen über die gemeinsame zukünftige Arbeit abzugleichen und baut Vertrauen auf. Zuverlässige Lieferanten geben gerne Auskunft über ihre Richtlinien wie Verhaltenskodex, Erklärung zum Menschenhandel und anderen unternehmenseigenen Grundsätzen.